Am 23. November 2015 hat der Bundesrat Botschaft und Entwurf zum neuen Aktienrecht zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Aktienrechtsrevision befindet sich – nach der ersten Vernehmlassung 2005, Minder-Initiative und Zusatzbotschaften – als neues Geschäft (16.077) beim Parlament.
Der Bundesrat hat entlang der vier Eckwerte
- Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalisierungsvorschriften
- Stärkung der Aktionärsrechte
- Geschlechter-Richtwerte
- Transparenzvorschriften im Rohstoffsektor
die Modernisierung des geltenden Aktienrechts an die Hand genommen und dabei auch zahlreiche Änderungen und Verschärfung von Bestimmungen vorgenommen, die den Verwaltungsrat betreffen.